Mä 24. 2009 |
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In einem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hatten Eheleute in einem notariell beurkundeten Ehevertrag für den Fall der Ehescheidung ggenseitig auf jeden gesetzlichen Unterhalt verzichtet. Als Abfindung für ihren Verzicht sollte die Ehefrau eine monatliche Leibrente in Höhe von 650,- EUR erhalten. Nach Scheidung der Ehe begehrte der Ehemann klageweise die Feststellung, dass der Ehefrau doch keine Leibrenten- oder Unterhaltsansprüche zustehen. Zu Recht, befand das Gericht. Das Gericht beurteilte die vereinbarte Leibrentenverpflichtung als sittenwidrig, weil deren Erfüllung angesichts seines geringen Einkommens zur Folge gehabt hätte, dass er teilweise auf Sozialleistungen angewiesen gewesen wäre. |





















