Dez 08. 2008 |
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Die Kündigungsfrist eines Mietvertrags beträgt für einen Mieter einheitlich drei Monate zum Monatsende. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, so verlängert sich die Frist bis zum nächsten Werktag. Diese für den Mieter günstige Regelung hat das Amtsgericht Düsseldorf angewandt. ![]() Durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs war diese bislang im Mietrecht vorherrschende Rechtsauffassung fraglich geworden. Das Düsseldorfer Gericht hält aber an der bisherigen Rechtsmeinung fest, da das abweichende Urteil des Bundesgerichtshofs nicht zum Mietrecht, sondern zu einem Werbevertrag ergangen war. Für das Amtsgericht war nicht erkennbar, dass der Bundesgerichtshof eine Abkehr von der herrschenden Meinung im Mietrecht einleiten wollte. |























