Apr 27. 2009 |
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Das Bundesministerium der Finanzen hat höhere Pauschalen für Umzugsauslagen und umzugsbedingte Unterrichtskosten festgelegt:
Für jede weitere Person (Kinder oder Verwandte, die auch nach dem Umzug mit in der neuen Wohnung leben) wird ein zusätzlicher Pauschbetrag von 258 € ab 01.01.2008, 265 € ab 01.01.2009 und 277 € ab 01.07.2009 gewährt. Zusätzlich sind z. B. die Kosten für die Beförderung des Umzugsguts von der bisherigen zur neuen Wohnung, Versicherungskosten gegen Transport- und Bruchschäden, Fahrtkosten, Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung, Ummeldegebühren, Anpassung der Anschlüsse und ggf. Mietentschädigungen für die bisherige sowie Miete für die neue Wohnung bis zum Umzug abzugsfähig. Voraussetzung für die Anerkennung als berufsbedingter Umzug ist, dass sich die Fahrtzeit um wenigstens eine Stunde verkürzt, wobei Hin- und Rückfahrt getrennt zählen. Eine Ersparnis von 30 Minuten bei der Hin- und 30 Minuten bei der Rückfahrt reichen also aus. |





















