Apr 27. 2009 |
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Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine vor dem 01.01.2009 erfolgte Schenkung eines zum Teil von der Familie selbst bewohnten Hauses für den entsprechenden Teil schenkungsteuerfrei war, wenn ein Ehegatte dem anderen Ehegatten seinen Miteigentumsanteil schenkte. Die Finanzverwaltung hatte bisher die Ansicht vertreten, dass nur die ausschließliche Nutzung eines Hauses zu eigenen Wohnzwecken eine Steuerbefreiung nach sich zog. Im entschiedenen Fall bewohnte die Familie eine Wohnung, eine weitere war als Büroraum an eine GmbH vermietet, während die Dachgeschosswohnung auf Grund eines dinglichen Wohnrechts von der Mutter bewohnt wurde. |





















