Öffnungszeiten

Montags bis Donnerstags:
8.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr

Freitags: 8.30 - 14.00 Uhr

Termine, auch außerhalb der
Öffnungszeiten, nach Vereinbarung

Apr

27.

2009

Schenkungsteuerbefreiung bei nur teilweise als Familienwohnung genutztem Haus

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine vor dem 01.01.2009 erfolgte Schenkung eines zum Teil von der Familie selbst bewohnten Hauses für den entsprechenden Teil schenkungsteuerfrei war, wenn ein Ehegatte dem anderen Ehegatten seinen Miteigentumsanteil schenkte.

Die Finanzverwaltung hatte bisher die Ansicht vertreten, dass nur die ausschließliche Nutzung eines Hauses zu eigenen Wohnzwecken eine Steuerbefreiung nach sich zog.

HinweisSeit dem 01.01.2009 ist die Steuerbefreiung auf alle Grundstücke ausgedehnt worden, wenn darin eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Das Urteil hat aber weiterhin Bedeutung für die Frage der Einbeziehung häuslicher Arbeitszimmer in die Nutzung einer Wohnung zu eigenen Wohnzwecken und für die Abgrenzung der eigenen Wohnzwecke zu den die Steuerbefreiung anteilig ausschließenden Wohnzwecken von Verwandten.

Im entschiedenen Fall bewohnte die Familie eine Wohnung, eine weitere war als Büroraum an eine GmbH vermietet, während die Dachgeschosswohnung auf Grund eines dinglichen Wohnrechts von der Mutter bewohnt wurde.