Steuerberater Partnerschaft Letmathe, Trasser, Korst und von der Kall

Uferstraße 20a
52249 Eschweiler

Telefon: (02403) 80918-91
Fax: (02403) 80918-99
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.

Öffnungszeiten

Montags bis Donnerstags:
8.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr

Freitags: 8.30 - 14.00 Uhr

Termine, auch außerhalb der
Öffnungszeiten, nach Vereinbarung

Erben und Schenken: Unsere Leistungen

  • Aufzeigen von vorteilhaften Gestaltungsmöglichkeiten
  • Durchführen von Modellrechnungen für unterschiedliche Planszenarien
  • Berechnen der voraussichtlichen überschlägigen Steuerlast
  • Ermitteln der genauen Besteuerungsgrundlagen
  • Berechnung der Schenkung- und Erbschaftsteuer
  • Erstellen der Schenkungsteuer- und Erbschaftsteuererklärung

Nutzen Sie mit Hilfe einer kompetenten Beratung alle Bewertungsvorteile optimal aus.

Erbschaftssteuer

Steuerklassen und Freibeträge im Schenkungs- und Erbfall
Maßgeblich für die Einordnung in eine der drei Steuerklassen ist das Verhältnis des Erwerbers zum Schenker bzw. Erben. In Abhängigkeit vom Verwandtschaftsgrad werden Freibeträge gewährt.

Steuersätze
Der Steuersatz richtet sich nach der Höhe des verschenkten bzw. vererbten Vermögens (abzüglich Freibeträge und Verbindlichkeiten) und der Steuerklasse.

Wir beraten Sie gerne bezüglich der Übertragung im Schenkungsfall bzw. bei Erwerb von Todes wegen.

 

Ihre Vorteile

Damit Sie keine bösen Überraschungen erleben, sollten Verträge sorgfältig vorbereitet sein. Deshalb berücksichtigen wir gemeinsam mit Ihnen unterschiedliche Fallgestaltungen, wie z. B. eine Grundstücksschenkung mit Nutzungs- oder Duldungsauflage (Nießbrauch, Wohnrecht) oder eine Übertragung des Eigentums gegen Rente.

Außerdem beachten wir weitere Möglichkeiten:

  • ggf. Stundung oder Ablösung der Steuer
  • Geldschenkung zum Grundstückserwerb (mittelbare Grundstücksschenkung)
  • Vorschenkung innerhalb der letzten zehn Jahre
  • Übernahme der Schenkungsteuer durch den Schenker
  • Einbringung von Privatvermögen in einen Betrieb
  • Auswirkungen der Schenkungen auf den späteren Erbfall

Sie sehen: Es gibt vielfältige Möglichkeiten zu einer steuersparenden Veranlagung. Schließlich sollten sowohl Schenker als auch Beschenkter profitieren!