Erben und Schenken: Unsere Leistungen |
- Aufzeigen von vorteilhaften Gestaltungsmöglichkeiten
- Durchführen von Modellrechnungen für unterschiedliche Planszenarien
- Berechnen der voraussichtlichen überschlägigen Steuerlast
- Ermitteln der genauen Besteuerungsgrundlagen
- Berechnung der Schenkung- und Erbschaftsteuer
- Erstellen der Schenkungsteuer- und Erbschaftsteuererklärung
Nutzen Sie mit Hilfe einer kompetenten Beratung alle Bewertungsvorteile optimal aus.
Steuerklassen und Freibeträge im Schenkungs- und Erbfall
Maßgeblich für die Einordnung in eine der drei Steuerklassen ist das Verhältnis des Erwerbers zum Schenker bzw. Erben. In Abhängigkeit vom Verwandtschaftsgrad werden Freibeträge gewährt.
Steuersätze
Der Steuersatz richtet sich nach der Höhe des verschenkten bzw. vererbten Vermögens (abzüglich Freibeträge und Verbindlichkeiten) und der Steuerklasse.
Wir beraten Sie gerne bezüglich der Übertragung im Schenkungsfall bzw. bei Erwerb von Todes wegen.
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